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Mecklenburg-Vorpommern erhöht die Grunderwerbsteuer

Autorenbild: Jonas Nonnenprediger
Jonas Nonnenprediger
27. Juni 2019
1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 29. Juni 2019

Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat mit Wirkung zum 1. Juli 2019 die Erhöhung der Grunderwerbsteuer von fünf auf sechs Prozent des Kaufpreises beschlossen. Dadurch erhöhen sich für Immobilienkäufer die Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie in M-V. Seit die Zuständigkeit für die Grunderwerbsteuer vom Bund auf die Länder übergegangen ist, haben 14 von 16 Ländern kräftig an der Steuerschraube gedreht.


Die Nebenkosten beim Immobilienkauf sollten in der Regel mit Eigenkapital finanziert werden. Käufer müssen dafür ca. acht Prozent des Kaufpreises einplanen. Neben der Grunderwerbsteuer von sechs Prozent, trägt der Käufer auch die Notar- und Gerichtskosten.


Gern beraten ich Sie zu diesem Thema bei einem persönlichen Gespräch.

 
 

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