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Das Wichtigste in Kürze
Den Kaufvertragsentwurf erhalten Sie vor dem Termin vom Notariat. Nehmen Sie sich Zeit, ihn in Ruhe zu lesen.
Zur Beurkundung bringen Sie einen gültigen Ausweis und Ihre steuerliche Identifikationsnummer mit.
Der Notar liest den Vertrag vollständig vor und beantwortet Ihre Fragen, bevor alle unterschreiben.
Den Kaufpreis zahlen Sie erst, wenn der Notar ihn fällig stellt, meist fünf bis sieben Wochen nach dem Termin.
Der Entwurf des Kaufvertrags
Im Rahmen der Reservierung erhalten Sie vom Notar den Kaufvertragsentwurf. Als Verbraucher bekommen Sie ihn in der Regel mindestens zwei Wochen vor dem Beurkundungstermin. Diese Frist ist gesetzlich vorgesehen, damit Sie den Vertrag in Ruhe prüfen können.
Achten Sie beim Lesen besonders auf diese Punkte:
Kaufpreis und Zahlung: Höhe, Fälligkeit und Zahlungsweg
Übergabe: Termin und vereinbarter Zustand der Immobilie
Mitverkaufte Gegenstände: zum Beispiel Einbauküche oder Möbel
Mängel: Meist wird die Haftung für Sachmängel ausgeschlossen. Umso wichtiger ist eine gründliche Besichtigung.
Vermietete Objekte: Übernahme der Mietverträge und Mietkautionen
Bei Fragen zum Entwurf stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung und erkläre Ihnen gern, was die juristischen Formulierungen für Sie bedeuten. Zusätzlich empfehle ich, den Entwurf von einem Rechtsanwalt und gegebenenfalls einem Steuerberater prüfen zu lassen.
Der Termin beim Notar
Vor dem Termin teile ich Ihnen mit, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen. In der Regel sind das:
gültiger Personalausweis oder Reisepass
steuerliche Identifikationsnummer
der Kaufvertragsentwurf zum Mitlesen, ausgedruckt oder auf Tablet oder Smartphone
bei einer Finanzierung die Unterlagen Ihrer Bank zur Grundschuld, falls diese im selben Termin bestellt wird
Beim Termin liest der Notar den gesamten Vertrag vor. Offene Fragen können Sie direkt stellen, Änderungen werden auf Wunsch beider Seiten noch eingearbeitet. Anschließend unterschreiben Käufer, Verkäufer und Notar. Planen Sie dafür etwa ein bis zwei Stunden ein.
So geht es nach der Beurkundung weiter
Nach der Unterschrift übernimmt der Notar die weitere Abwicklung. Die wichtigsten Schritte:
Der Notar beantragt die Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Sie sichert Ihren Anspruch auf das Eigentum.
Er holt die nötigen Erklärungen ein, zum Beispiel den Verzicht der Gemeinde auf ihr Vorkaufsrecht und die Löschungsunterlagen für alte Grundschulden des Verkäufers.
Das Finanzamt schickt Ihnen den Bescheid über die Grunderwerbsteuer. Nach der Zahlung stellt es die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus.
Liegen alle Voraussetzungen vor, stellt der Notar den Kaufpreis fällig. Das dauert in der Regel fünf bis sieben Wochen ab der Beurkundung.
Nach der Kaufpreiszahlung folgt die Schlüsselübergabe. Einige Wochen später werden Sie als Eigentümer im Grundbuch eingetragen.
Über alle Zwischenschritte informiert Sie der Notar. Auch in dieser Phase stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Häufige Fragen zum Notartermin
Wer trägt die Kosten für Notar und Grundbuch?
Üblicherweise trägt der Käufer die Kosten für die Beurkundung und die Eintragungen im Grundbuch. Der Verkäufer zahlt die Löschung seiner alten Grundschulden. Zusammen liegen Notar- und Grundbuchkosten meist bei rund 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises.
Kann ich mich beim Notartermin vertreten lassen?
Ja. Damit eine Vollmacht im Grundbuch verwendet werden kann, muss sie in der Regel notariell beglaubigt sein. Alternativ unterschreibt eine Vertrauensperson ohne Vollmacht und Sie genehmigen den Vertrag später beim Notar. Sprechen Sie das bitte vorab mit mir und dem Notariat ab.
Was passiert, wenn ich vor dem Termin noch Änderungswünsche habe?
Geben Sie mir möglichst früh Bescheid. Ich stimme Ihre Wünsche mit dem Verkäufer ab und das Notariat passt den Entwurf an, sodass Sie die endgültige Fassung vor dem Termin noch einmal lesen können.
