BOOTSHAUS AM SCHWERINER SEE

verfügbar
Das im Jahr 1960 errichtete Bootshaus steht auf einem Pachtgrundstück mit einer Gesamtgröße von ca. 648 m², aufgeteilt in 311 m² Landfläche (140 m² + 171 m²) sowie 337 m² Wasserfläche. Die überbaute Fläche des Bootshauses beträgt ca. 144 m². Die Konstruktion erfolgt in traditioneller Holzrahmenbauweise auf Holzpfählen, das Dach ist als Reetdach in Sattelform ausgeführt (Baujahr 1992).
Zur Ausstattung gehört ein älteres Motorboot. Es ist davon auszugehen, dass das Bootshaus renovierungsbedürftig ist. Die Fenster und Außentüren bestehen aus Holz mit einfacher Verglasung (Baujahr 1960). Die Innenwände sind in Ständerwerk-Holzbauweise ausgeführt, die Decken als Holzbalkendecken. Das Objekt ist nicht an das städtische Wasser- und Abwassernetz bzw. Stromnetz angeschlossen
Das Grundstück ist nicht im Eigentum, sondern wird auf Pachtbasis genutzt. Der aktuelle Pachtvertrag wurde kürzlich verlängert und läuft bis zum 31.12.2050. Die jährliche Pacht beläuft sich auf ca. 1.200 €.
Ein Highlight ist die direkt angrenzende Wasserfläche, die exklusiv zur Nutzung dazugehört – ideal für Wasserfreunde, Angler oder Bootsbesitzer.
Das Objekt ist kein klassisches Eigentum im Sinne des Grundbuchrechts, sondern basiert auf einem langfristigen Pachtvertrag mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung.
Dieses charmante Bootshaus befindet sich in einmaliger Wasserlage an der Bundeswasserstraße Müritz-Elde-Wasserstraße, Fluss-/Kanalstrecke Stör-Wasserstraße bei Kilometer 30,3. Es liegt gegenüber dem beliebten Restaurant “Seewarte” direkt am Paulsdamm im Ortsteil Wickendorf der Landeshauptstadt Schwerin. Die Zufahrt erfolgt über eine private Stichstraße, die mit zwei weiteren Pächtern geteilt wird.
Bruttofläche ca.
Grundstücksfläche ca.
Zimmer
Schlafzimmer
Energieausweis
Energiebedarf
Bezugsfertig ab
Objektzustand
Haftungsausschluss: Alle Objektunterlagen und Informationen, Pläne usw. stammen vom Verkäufer. Eine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben können wir daher trotz größter Sorgfalt nicht übernehmen. Grundsätzlich sind alle Angaben und Objektinformationen vom Interessenten auf die Richtigkeit der Angaben zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, ein Zwischenverkauf sowie eine Änderung der Konditionen ist jederzeit möglich. Die Käufer zahlen nur die üblichen Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notarkosten, Gerichtskosten, etc..
Badezimmer
Stellplätze
Etagen
Baujahr/Sanierung
Heizungsart
Energieträger
Internetanschluss
Kaufpreis