top of page

Haus verkaufen bei Scheidung: Optionen, Steuern und Ablauf

Autorenbild: Jonas Nonnenprediger
Jonas Nonnenprediger
vor 4 Tagen
6 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 11 Stunden

Das Haus verkaufen bei Scheidung ist für viele Paare der klarste Weg aus dem gemeinsamen Eigentum: Der Verkauf an einen Dritten verwandelt den Immobilienwert in Geld, das sich teilen lässt, und beendet die gemeinsame Finanzierung. Zwingend ist dieser Weg nicht – ein Ehegatte kann den Anteil des anderen übernehmen, Sie können die Immobilie gemeinsam behalten, oder es kommt zur Teilungsversteigerung. Welche Lösung passt, hängt vor allem von drei Punkten ab: wer im Grundbuch steht, wer die Finanzierung allein tragen kann und wie lange der Kauf zurückliegt. Der letzte Punkt entscheidet über die Steuer und wird am häufigsten übersehen.


Haus verkaufen bei Scheidung

Haus verkaufen bei Scheidung: vier Wege im Vergleich


Eigentümer ist, wer im Grundbuch steht – unabhängig davon, wer den Kredit bedient, wer renoviert hat und wer nach der Trennung ausgezogen ist. Bei Ehepaaren sind häufig beide zu je einem halben Anteil eingetragen. Aus diesem Miteigentum führen vier Wege heraus.


Weg

So funktioniert es

Wann er passt

Gemeinsam an einen Dritten verkaufen

Beide verkaufen, der Kredit wird aus dem Erlös abgelöst, der Rest nach Eigentumsanteilen geteilt

Beide wollen sich lösen und brauchen Klarheit über die Zahlen

Ein Ehegatte übernimmt

Ein Partner kauft den Anteil des anderen und führt die Finanzierung allein weiter

Einer möchte bleiben und die Bank trägt die Finanzierung allein

Gemeinsam behalten und vermieten

Beide bleiben im Grundbuch; Mieteinnahmen, Kosten und Risiken werden geteilt

Der Verkauf soll warten und die Zusammenarbeit funktioniert verlässlich

Teilungsversteigerung

Das Amtsgericht versteigert die Immobilie, der Erlös wird verteilt

Keine Einigung möglich – letztes Mittel


Der Verkauf an einen Dritten ist in der Praxis der häufigste Weg, weil er die Vermögensfrage abschließt: Danach gibt es weder gemeinsames Eigentum noch einen gemeinsamen Kredit. Die Übernahme durch einen Ehegatten klingt naheliegend, scheitert aber oft an der Bank. Gemeinsam behalten und vermieten funktioniert nur, wenn beide über Jahre verlässlich zusammenarbeiten – jede Reparatur und jede Steuererklärung wird dann zur gemeinsamen Entscheidung.


Wer über den Verkauf entscheiden darf


Stehen beide im Grundbuch, kann keiner allein verkaufen; den Kaufvertrag müssen beide unterschreiben. Jeder Miteigentümer kann aber jederzeit die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen (§ 749 BGB). Niemand muss also auf unbestimmte Zeit Miteigentümer bleiben – der Weg dorthin führt über den gemeinsamen freien Verkauf oder über die Teilungsversteigerung.


Gehört die Immobilie einem Ehegatten allein, kann er grundsätzlich allein verkaufen. Zwei Grenzen gibt es: Macht das Haus im Wesentlichen sein gesamtes Vermögen aus, braucht die Verfügung die Zustimmung des anderen Ehegatten (§ 1365 BGB). Und für die Ehewohnung kann ein Ehegatte anlässlich der Scheidung die Überlassung verlangen, wenn er stärker darauf angewiesen ist – bei Alleineigentum des anderen allerdings nur zur Vermeidung einer unbilligen Härte (§ 1568a BGB).


Spekulationssteuer: wann der Gewinn steuerfrei bleibt


Liegen zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre, ist der Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Steuerfrei bleibt er, wenn die Immobilie seit dem Erwerb durchgehend oder im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren davor zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Gewinne unter insgesamt 1.000 Euro im Kalenderjahr bleiben ohnehin steuerfrei (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG, Stand: Oktober 2026).


Genau an der Eigennutzung scheitert es nach einer Trennung häufig. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Übertragung des hälftigen Miteigentumsanteils an den früheren Ehegatten ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft ist – auch dann, wenn sie im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung erfolgt (Urteil vom 14. Februar 2023, IX R 11/21). Im entschiedenen Fall war der Ehemann ausgezogen, die Ehefrau blieb mit dem Kind im Haus; damit nutzte er die Immobilie nicht mehr selbst. Dass er unter dem Druck einer angedrohten Versteigerung verkaufte, änderte daran nichts.


Für Eigentümer heißt das: Mit dem Auszug läuft eine Uhr. Die Grunderwerbsteuer ist dagegen unkritisch – der Erwerb durch den Ehegatten und der Erwerb durch den früheren Ehegatten im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung sind von ihr befreit (§ 3 Nr. 4 und Nr. 5 GrEStG); beim Verkauf an Dritte zahlt sie der Käufer. Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.


Wert, Zugewinnausgleich und Stichtag


Leben Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wird bei der Scheidung der Vermögenszuwachs beider ausgeglichen. Die Immobilie geht mit ihrem Wert in das Endvermögen ein, und zwar zu einem festen Stichtag: Maßgeblich ist der Zeitpunkt, in dem der Scheidungsantrag rechtshängig wird (§ 1384 BGB). Spätere Wertänderungen spielen für den Ausgleich keine Rolle.


Deshalb braucht es früh eine Zahl, die beide Seiten nachvollziehen können – keinen Wunschpreis, sondern einen begründeten Verkehrswert mit den Daten, aus denen er abgeleitet ist: vergleichbare Kaufpreise, Bodenrichtwert, Baujahr, Zustand, Modernisierungen. Wo zwei weit auseinanderliegende Schätzungen im Raum stehen, wird aus einer Sachfrage schnell ein Streitpunkt. Eine nachvollziehbare Wertermittlung ist deshalb meist der sinnvollste erste Schritt – noch vor der Entscheidung über den Weg.


Laufender Kredit, Grundschuld und Vorfälligkeitsentschädigung


Haben beide den Darlehensvertrag unterschrieben, haften beide als Gesamtschuldner; die Trennung ändert daran nichts, und interne Absprachen binden die Bank nicht. Beim Verkauf wird das Darlehen aus dem Kaufpreis abgelöst – bei vorzeitiger Ablösung eines Festzinsdarlehens kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Lassen Sie sich Restschuld und Entschädigung schriftlich bestätigen, bevor Sie über die Verteilung des Erlöses sprechen.


Übernimmt ein Ehegatte die Immobilie, ist die Schuldhaftentlassung des anderen der entscheidende Punkt. Die Bank muss ihr zustimmen und prüft, ob die Finanzierung von einem Einkommen getragen wird. Ohne diese Entlassung haftet der ausgezogene Partner weiter, obwohl er nicht mehr Eigentümer ist. Die Grundschuld bleibt eingetragen, bis die Bank nach vollständiger Rückzahlung die Löschungsbewilligung erteilt.


Teilungsversteigerung: der teuerste Weg


Einigen sich die Miteigentümer nicht, kann jeder von ihnen beim Amtsgericht die Teilungsversteigerung beantragen (§ 180 ZVG). Das Gericht versteigert die Immobilie, der Erlös wird nach Ablösung der Grundschulden verteilt; beide Miteigentümer dürfen mitbieten.


Attraktiv ist das Verfahren selten. Es dauert lange, verursacht Gerichts- und Sachverständigenkosten, und der Zuschlag liegt häufig unter dem Ergebnis eines sorgfältig vorbereiteten freien Verkaufs. Zudem lässt sich das Verfahren verzögern: Auf Antrag eines Miteigentümers kann das Gericht es für bis zu sechs Monate einstweilen einstellen, einmal wiederholbar; ist das Wohl eines gemeinsamen Kindes ernsthaft gefährdet, ist eine Einstellung mehrfach möglich – insgesamt bis zu fünf Jahre (§ 180 Abs. 2 bis 4 ZVG). Als Druckmittel kostet die Versteigerung deshalb vor allem Zeit. Ein freier Immobilienverkauf lässt sich auch dann organisieren, wenn die Kommunikation schwierig ist.


Hausverkauf bei Scheidung in Schwerin: so gehen Sie vor


Für Scheidungssachen in Schwerin ist das Familiengericht am Amtsgericht Schwerin zuständig. Für die Wertfrage sind die amtlichen Daten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte die belastbare Grundlage: Bodenrichtwerte und Grundstücksmarktberichte dokumentieren das tatsächliche Kaufgeschehen. Innerhalb Schwerins wirken Lage und Baujahr stark auf den Preis; eine Einordnung finden Sie im Beitrag zu den Immobilienpreisen in Schwerin 2026.


In der Praxis hat sich diese Reihenfolge bewährt:


  1. Grundbuchauszug beschaffen – wer ist Eigentümer, welche Anteile, welche Grundschulden und Rechte sind eingetragen.

  2. Anschaffung und Eigennutzung dokumentieren – Kaufvertragsdatum, Einzug, Auszug. Daraus folgt die steuerliche Lage.

  3. Verkehrswert ermitteln lassen – als gemeinsame Zahlengrundlage für jede weitere Entscheidung.

  4. Mit der Bank sprechen – Restschuld, mögliche Vorfälligkeitsentschädigung und, bei Übernahme, die Schuldhaftentlassung.

  5. Weg festlegen und fixieren – schriftlich, bei einer Anteilsübertragung notariell beurkundet; anwaltliche Begleitung ist sinnvoll.


Über Zahlen lässt sich leichter sprechen als über Positionen – deshalb lohnt es sich, diese Reihenfolge auch dann einzuhalten, wenn Sie sich nicht einig sind. Ich begleite Eigentümer in Schwerin und Umgebung bei Bewertung und Vermarktung und stimme mich auf Wunsch mit beiden Seiten getrennt ab; mehr dazu auf der Seite Immobilienverkauf bei Scheidung.


Häufige Fragen zum Hausverkauf bei Scheidung


Kann mein Ex-Partner das Haus allein verkaufen?

Stehen Sie beide im Grundbuch, kann keiner von Ihnen allein verkaufen – den Kaufvertrag müssen beide unterschreiben. Jeder Miteigentümer kann allerdings die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen und notfalls die Teilungsversteigerung beantragen. Ist nur ein Ehegatte Eigentümer, kann er grundsätzlich allein verkaufen, sofern die Immobilie nicht praktisch sein ganzes Vermögen ausmacht.

Steuer fällt nur an, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen und Sie die Immobilie nicht selbst genutzt haben. Steuerfrei bleibt der Gewinn, wenn Sie durchgehend selbst dort gewohnt haben oder im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor. Wer nach der Trennung auszieht und seinen Anteil später überträgt, verliert diese Ausnahme – das hat der Bundesfinanzhof 2023 bestätigt.

Er läuft unverändert weiter: Haben beide unterschrieben, haften beide gegenüber der Bank, unabhängig davon, wer im Haus wohnt. Beim Verkauf wird das Darlehen aus dem Kaufpreis abgelöst, wobei eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen kann. Übernimmt ein Partner die Immobilie, muss die Bank den anderen ausdrücklich aus der Haftung entlassen.

Maßgeblich ist der Verkehrswert zu dem Zeitpunkt, in dem der Scheidungsantrag rechtshängig wird. Spätere Wertänderungen bleiben für den Ausgleich unberücksichtigt. Weil der Wert die Höhe der Ausgleichszahlung bestimmt, ist eine begründete und belegte Wertermittlung wichtiger als eine schnelle Schätzung.

Deutlich länger als ein freier Verkauf: Zwischen Antrag und Zuschlag liegen in der Regel viele Monate. Zusätzlich kann das Gericht das Verfahren auf Antrag einstweilen einstellen – bei ernsthafter Gefährdung des Kindeswohls mehrfach und insgesamt bis zu fünf Jahre. Wer zügig Klarheit braucht, ist damit selten gut beraten.



 
 

Passende Themen

Immobilie verkaufen

​

Ablauf, Leistungen und persönliche Begleitung

Kostenlose Bewertung

​

Was ist Ihre Immobilie wert?

Referenzen

​

Eine Auswahl erfolgreich verkaufter Immobilien

Kontakt

​

Telefon, E-Mail oder WhatsApp – Mo–So 9–22 Uhr

Was ist Ihre Immobilie wert?

Kostenlose Ersteinschätzung – unverbindlich und persönlich.

bottom of page