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Energieausweis beim Hausverkauf: Pflichten, Kosten und Bußgelder für Eigentümer

Autorenbild: Jonas Nonnenprediger
Jonas Nonnenprediger
25. Sept.
7 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 29. Sept.

Wer ein Haus oder eine Eigentumswohnung verkauft, braucht einen gültigen Energieausweis. Beim Hausverkauf muss das Dokument spätestens bei der ersten Besichtigung vorliegen, es gehört in jede kommerzielle Immobilienanzeige und es wandert am Ende zum Käufer. Wer das versäumt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Seit dem 29. Juli 2026 gilt dafür das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das das frühere Gebäudeenergiegesetz abgelöst hat. Zum 1. Januar 2027 ändert sich das Energieausweisrecht noch einmal – das betrifft vor allem Eigentümer älterer Häuser, die bisher keine Wahl zwischen den beiden Ausweisarten hatten.


Energieausweis beim Verkauf in Schwerin

Wann Sie als Verkäufer einen Energieausweis brauchen


Die Pflicht knüpft nicht am Eigentum an, sondern am Nutzerwechsel. Solange Sie Ihr Haus selbst bewohnen und nichts daran ändern, brauchen Sie keinen Energieausweis. Sobald Sie verkaufen, neu vermieten oder verpachten, brauchen Sie einen. Das gilt für Einfamilienhäuser ebenso wie für Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäuser.


Von der Pflicht ausgenommen sind Baudenkmäler und kleine Gebäude mit bis zu 50 Quadratmetern Nutzfläche. Bei allen anderen beheizten Wohngebäuden führt kein Weg daran vorbei.


Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig, gerechnet ab dem Ausstellungsdatum. Diese Frist gilt unabhängig davon, nach welcher gesetzlichen Grundlage der Ausweis erstellt wurde. Ein Ausweis aus dem Jahr 2017 ist also 2027 abgelaufen, auch wenn sich am Gebäude nichts geändert hat. Prüfen Sie deshalb vor dem Verkauf als Erstes das Ausstellungsdatum auf der ersten Seite. Ein abgelaufener Ausweis ist kein Ausweis.


Sonderfall Eigentumswohnung

Verkaufen Sie eine Eigentumswohnung, betrifft der Energieausweis in der Regel das gesamte Gebäude, nicht Ihre einzelne Wohnung. Ausstellen lassen muss ihn daher die Wohnungseigentümergemeinschaft, und sie trägt auch die Kosten. Als verkaufender Eigentümer haben Sie gegenüber der Gemeinschaft einen Anspruch darauf, dass Ihnen der Ausweis rechtzeitig überlassen wird. Fragen Sie früh bei der Verwaltung nach – erfahrungsgemäß dauert das länger, als der Verkaufsprozess erlaubt.


Die drei Pflichten: vorlegen, angeben, aushändigen


Das Gesetz verlangt von Verkäufern drei verschiedene Dinge, die häufig verwechselt werden.


Erstens die Vorlage. Spätestens bei der Besichtigung müssen Sie den Energieausweis zeigen – als Original, als Kopie oder als Aushang im Objekt. Findet keine Besichtigung statt, müssen Sie ihn dem Interessenten unverzüglich zugänglich machen. Vorzulegen ist dabei das vollständige Dokument einschließlich der Modernisierungsempfehlungen, nicht nur das Deckblatt mit der Effizienzklasse.


Zweitens die Angaben in der Anzeige. Sobald Sie kommerziell inserieren, etwa auf einem Immobilienportal oder in einer Zeitungsanzeige, müssen bestimmte Werte aus dem Ausweis in die Anzeige – vorausgesetzt, der Ausweis liegt bei Aufgabe der Anzeige bereits vor. Das sind:


  1. die Art des Ausweises, also Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis

  2. der Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch des Gebäudes

  3. der wesentliche Energieträger für die Heizung

  4. das Baujahr des Gebäudes

  5. die Energieeffizienzklasse


Künftig kommt das Ausstellungsdatum des Energieausweises als Pflichtangabe hinzu. Für private Aushänge, etwa einen Zettel am schwarzen Brett, gelten diese Pflichten nicht.


Drittens die Aushändigung. Nach Abschluss des Kaufvertrags geht der Energieausweis an den Käufer über. Er gehört zu den Unterlagen, die Sie bei der Übergabe bereithalten sollten. Eine Übersicht aller Dokumente, die beim Verkauf gebraucht werden, finden Sie in unserer Checkliste der Unterlagen für den Hausverkauf.


Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis – und was sich 2027 ändert


Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, die auf völlig unterschiedlichen Grundlagen beruhen. Der Verbrauchsausweis wertet aus, wie viel Energie in der Vergangenheit tatsächlich verbraucht wurde. Er bildet damit auch das Heizverhalten der Bewohner ab. Der Bedarfsausweis berechnet dagegen den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes anhand von Bauteilen, Dämmung und Heizungsanlage – unabhängig davon, wer darin wohnt und wie sparsam geheizt wird.


Merkmal

Verbrauchsausweis

Bedarfsausweis

Grundlage

Tatsächlicher Energieverbrauch der Vorjahre

Berechneter Bedarf anhand von Bausubstanz und Anlagentechnik

Einfluss der Bewohner

Heizverhalten wirkt sich direkt aus

Kein Einfluss, rein gebäudebezogen

Aussagekraft zur Bausubstanz

Gering

Hoch

Kosten

Meist günstiger, teilweise knapp unter 100 Euro (Stand: Oktober 2025)

In der Regel höher, da mehr Daten erhoben werden

Wahlfreiheit ab 1.1.2027

Für alle bestehenden Wohngebäude möglich

Immer zulässig, für Neubauten vorgeschrieben


Bisher hatten Eigentümer älterer Häuser keine Wahl: Bei Wohngebäuden mit einer bis vier Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die den damaligen Wärmeschutz nicht nachträglich erreicht haben, war der Bedarfsausweis vorgeschrieben. Genau diese Einschränkung fällt zum 1. Januar 2027 weg. Dann können Eigentümer für jedes bestehende Wohngebäude zwischen beiden Ausweisarten wählen.


Im Gegenzug steigen die Anforderungen an die Datengrundlage des Verbrauchsausweises. Zu den Einzelheiten kursieren derzeit unterschiedliche Angaben; belastbar ist, dass künftig mehr und lückenlosere Verbrauchsabrechnungen verlangt werden als bisher. Lassen Sie sich von der ausstellenden Fachperson bestätigen, welche Unterlagen sie für Ihr Gebäude konkret braucht. Ändern werden sich außerdem die Primärenergiefaktoren, mit denen der Kennwert je Energieträger berechnet wird. Die Effizienzklassen für Wohngebäude bleiben dagegen unverändert. Für Neubauten wird grundsätzlich ein Bedarfsausweis ausgestellt.


Für den Verkauf ist die Entscheidung mehr als eine Formalie. Ein Bedarfsausweis kostet mehr, liefert aber eine Bewertung der Bausubstanz, die unabhängig vom Heizverhalten der Vorbewohner ist. Bei einem gut gedämmten Haus, das jahrelang von sparsamen Bewohnern bewohnt wurde, kann der Verbrauchsausweis dagegen günstiger ausfallen. Umgekehrt kann ein hoher Verbrauch ein solides Gebäude schlechter aussehen lassen, als es ist.


Was ein Energieausweis beim Hausverkauf kostet


Die Preise richten sich nach Ausweisart, Gebäudegröße, Heizsystem und danach, wie aufwendig die Datenerhebung ausfällt. Die Verbraucherzentrale nennt für einfache Verbrauchsausweise Preise teilweise knapp unter 100 Euro (Stand: Oktober 2025). Für den Bedarfsausweis gibt sie keine Preisspanne an, hält ihn aber generell für teurer, weil deutlich mehr Gebäudedaten erhoben werden müssen. Eine Energieberatung ist in keinem der beiden Fälle enthalten.


Bei sehr günstigen Onlineangeboten ist Vorsicht angebracht. Die Verbraucherzentrale warnt, dass hinter Angeboten unter 70 Euro meist reine Online-Datenerhebungen ohne Vor-Ort-Termin stecken und die Ausweise häufig fehlerhaft sind. Bekannt sind auch Betrugsmaschen: Für rund 20 Euro wird ein PDF verkauft, das die gesetzlichen Anforderungen gar nicht erfüllt. Eine zweite Masche behauptet, der vorhandene Ausweis sei durch eine Gesetzesänderung ungültig geworden, und droht mit Bußgeld. Das stimmt nicht – die zehn Jahre gelten unabhängig von der Rechtsgrundlage.


Ausstellen dürfen Energieausweise nur Personen mit einer entsprechenden Qualifikation und Berufspraxis, etwa Ingenieure, Architekten oder qualifizierte Handwerker. Ein amtliches Zulassungszertifikat gibt es nicht. Lassen Sie sich die Ausstellungsberechtigung schriftlich bestätigen und fragen Sie nach der Berufshaftpflichtversicherung. Das ist kein Misstrauen, sondern Eigenschutz: Zweifelt ein Käufer später die Richtigkeit des Ausweises an, stehen Sie deutlich besser da, wenn der Aussteller das Gebäude besichtigt und die Daten sorgfältig erhoben hat.


Bußgelder: bis zu 10.000 Euro


Wer den Energieausweis nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zugänglich macht, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Der Bußgeldrahmen reicht bis zu 10.000 Euro. Dasselbe gilt für Verstöße bei Ausstellung und Verwendung, etwa wenn jemand ohne Berechtigung einen Ausweis ausstellt. Zuständig sind je nach Bundesland meist die unteren Bauaufsichtsbehörden oder Bauordnungsämter.


In der Praxis wird der Höchstbetrag selten ausgeschöpft. Das eigentliche Risiko liegt woanders: Fehlende oder falsche Pflichtangaben in Inseraten sind abmahnfähig, und ein Käufer, der sich auf falsche Werte verlassen hat, kann Ansprüche geltend machen. Dieser Beitrag ersetzt allerdings keine Rechtsberatung – bei konkreten Streitfällen sollten Sie anwaltlichen Rat einholen.


Energieausweis beim Verkauf in Schwerin und Umgebung


Die Regeln gelten bundesweit, in Schwerin also genauso wie überall sonst. Praktisch relevant ist aber die Struktur des hiesigen Bestands. Der Schweriner Wohnungsmarkt ist stark gemischt: Altbauten aus der Vorkriegszeit, Wohnungsbau aus DDR-Zeiten in den großen Stadtteilen und Neubaugebiete im Umland stehen nebeneinander. Entsprechend weit streuen die energetischen Kennwerte, und entsprechend genau schauen Kaufinteressenten hin.


Dazu kommt ein zeitlicher Effekt. Viele Eigentümer in der Region haben ihren ersten Energieausweis vor deutlich mehr als zehn Jahren ausstellen lassen, oft im Zuge einer früheren Vermietung. Diese Ausweise sind inzwischen abgelaufen, ohne dass jemand daran gedacht hätte. Wer einen Verkauf in den nächsten Monaten plant, sollte das Ausstellungsdatum jetzt prüfen und nicht erst, wenn der erste Besichtigungstermin steht.


Wenn Sie wissen möchten, wie sich der energetische Zustand auf den erzielbaren Preis Ihres Objekts auswirkt, hilft ein Blick auf die tatsächlichen Verkaufszahlen der Region. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte der Landeshauptstadt Schwerin veröffentlicht dazu jährlich den Grundstücksmarktbericht. Wie der Verkauf in Schwerin insgesamt abläuft, lesen Sie auf unseren Seiten zum Hausverkauf in Schwerin und zum Verkauf einer Eigentumswohnung.


Was ich Eigentümern empfehle


Behandeln Sie den Energieausweis nicht als lästige Pflicht am Ende der Vorbereitung, sondern als einen der ersten Schritte. Prüfen Sie das Ausstellungsdatum eines vorhandenen Ausweises, klären Sie bei einer Eigentumswohnung früh mit der Verwaltung, wer den Ausweis beschafft, und rechnen Sie bei einem Bedarfsausweis mit einigen Wochen Vorlauf. Wer vor dem 1. Januar 2027 verkauft und ein älteres Haus besitzt, sollte prüfen, ob sich das Warten auf die neue Wahlfreiheit lohnt – oder ob der Verkaufszeitpunkt wichtiger ist.


Wenn Sie unsicher sind, welche Ausweisart für Ihr Objekt sinnvoll ist und welche Unterlagen Sie dafür zusammenstellen müssen, sehe ich mir das gern gemeinsam mit Ihnen an, bevor Sie einen Aussteller beauftragen.


Häufige Fragen zum Energieausweis beim Hausverkauf


Brauche ich beim Hausverkauf immer einen Energieausweis?

Ja, beim Verkauf eines beheizten Wohngebäudes ist der Energieausweis Pflicht. Ausgenommen sind nur Baudenkmäler und kleine Gebäude mit bis zu 50 Quadratmetern Nutzfläche. Wer seine Immobilie ausschließlich selbst bewohnt und nicht verkauft oder neu vermietet, braucht dagegen keinen.

Ein Energieausweis gilt zehn Jahre ab dem Ausstellungsdatum. Diese Frist gilt unabhängig davon, nach welcher gesetzlichen Grundlage der Ausweis erstellt wurde. Ein abgelaufener Ausweis erfüllt die Vorlagepflicht nicht, deshalb sollten Verkäufer das Datum auf der ersten Seite vor dem Verkauf prüfen.

Das hängt von Ausweisart, Gebäudegröße und Erhebungsaufwand ab. Die Verbraucherzentrale nennt für einfache Verbrauchsausweise Preise teilweise knapp unter 100 Euro (Stand: Oktober 2025); der Bedarfsausweis ist in der Regel teurer, weil deutlich mehr Gebäudedaten erhoben werden. Vor Angeboten unter 70 Euro wird gewarnt, weil dort häufig ohne Vor-Ort-Termin gearbeitet wird.

Wird der Ausweis nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zugänglich gemacht, ist das eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeldrahmen bis zu 10.000 Euro. Zuständig sind je nach Bundesland meist die unteren Bauaufsichtsbehörden. Daneben können fehlerhafte Pflichtangaben in Inseraten abgemahnt werden.

Der Verbrauchsausweis ist günstiger, bildet aber das Heizverhalten der Vorbewohner mit ab. Der Bedarfsausweis bewertet die Bausubstanz unabhängig davon und ist bei gut gedämmten Häusern oft die bessere Visitenkarte. Ab dem 1. Januar 2027 können Eigentümer für jedes bestehende Wohngebäude frei zwischen beiden wählen.



 
 

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