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Denkmalgeschützte Immobilie verkaufen in Schwerin: Pflichten, Preis und Käufer

Autorenbild: Jonas Nonnenprediger
Jonas Nonnenprediger
vor 2 Tagen
7 Min. Lesezeit

Wer eine denkmalgeschützte Immobilie verkaufen will, braucht dafür keine Genehmigung der Denkmalbehörde: Der Verkauf selbst ist frei. Der Denkmalschutz wirkt an anderer Stelle. Er verpflichtet Sie bis zur Übergabe zur Erhaltung, macht viele Baumaßnahmen genehmigungspflichtig und verlangt, dass der Eigentümerwechsel angezeigt wird. Gleichzeitig eröffnet er Käufern steuerliche Vorteile, die sich auf den Preis auswirken können. Entscheidend ist deshalb weniger die Frage, ob Sie verkaufen dürfen, sondern wie gut Sie Status, Auflagen und Unterlagen vorab klären.


Denkmalgeschütze Immobilie in Schwerin verkaufen mit Immobilienmakler Jonas Nonnenprediger

Was der Denkmalschutz für Eigentümer bedeutet


Rechtsgrundlage ist in Mecklenburg-Vorpommern das Denkmalschutzgesetz (DSchG M-V). Wichtig für Verkäufer: Der Schutz entsteht nicht erst durch die Denkmalliste. Die unteren Denkmalschutzbehörden führen die Listen getrennt nach Bau-, Boden- und beweglichen Denkmalen, der Schutz gilt aber auch ohne Eintragung (§ 5 DSchG M-V).


Eigentümer, Besitzer und Unterhaltungspflichtige müssen ein Denkmal im Rahmen des Zumutbaren instand setzen, erhalten und pfleglich behandeln (§ 6 DSchG M-V). Diese Pflicht läuft bis zum Eigentumsübergang weiter und endet nicht mit dem Entschluss zu verkaufen.


Genehmigungspflichtig ist nach § 7 DSchG M-V unter anderem, ein Denkmal zu beseitigen, zu verändern, zu verlagern oder seine Nutzung zu ändern. Erfasst sind auch Maßnahmen in der Umgebung, wenn sie das Denkmal erheblich beeinträchtigen. Zuständig ist die untere Denkmalschutzbehörde, in Schwerin der Fachdienst Bauen und Denkmalpflege; fachlich wirkt das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege mit.


Nicht genehmigte Umbauten sind ein Verkaufsrisiko

Verstöße gegen Anzeige-, Genehmigungs- und Auskunftspflichten sind Ordnungswidrigkeiten. Das Gesetz sieht Geldbußen bis 150.000 Euro vor, bei der Zerstörung eines Denkmals ohne Erlaubnis bis 1.500.000 Euro (§ 26 DSchG M-V). Für den Verkauf heißt das: Nicht genehmigte Umbauten verschwinden nicht mit dem Eigentümerwechsel. Sprechen Sie solche Punkte offen an und halten Sie sie im Kaufvertrag fest.


Diese Unterlagen und Pflichten klären Sie vor dem Verkauf


Käufer und ihre Banken bewerten ein Denkmal vor allem über die Unterlagen. Je vollständiger die Lage dokumentiert ist, desto weniger Preisabschlag entsteht aus reiner Unsicherheit.


  1. Denkmalstatus belegen. Fragen Sie bei der unteren Denkmalschutzbehörde eine schriftliche Auskunft an. Die Listen der Baudenkmale sind grundsätzlich öffentlich einsehbar (§ 5 DSchG M-V).

  2. Genehmigungen und Bescheide zusammenstellen. Dazu gehören denkmalrechtliche Genehmigungen, Baugenehmigungen, denkmalpflegerische Zielstellungen und Abnahmen.

  3. Durchgeführte Arbeiten dokumentieren. Rechnungen, Fotos vor und nach den Arbeiten, Material- und Farbbefunde sowie Angaben zu den beteiligten Fachbetrieben schaffen Vertrauen.

  4. Offene Auflagen und Anordnungen prüfen. Bestehen behördliche Anordnungen zu Erhaltungsmaßnahmen, gehören sie in die Verkaufsunterlagen.

  5. Eigentümerwechsel anzeigen. Nach § 8 DSchG M-V ist der Wechsel unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats anzuzeigen; die Anzeige durch eine Seite befreit die andere. Im Erbfall trifft die Pflicht den Erben.


Welche Dokumente darüber hinaus zu jedem Verkauf gehören, habe ich in der Checkliste der Unterlagen für den Hausverkauf zusammengestellt.


Energieausweis: Was sich zum 1. Januar 2027 ändert


Baudenkmale sind bisher von den Ausweis-, Vorlage- und Aushangpflichten beim Verkauf ausgenommen. Die Regelung steht in § 79 Absatz 4 des Gebäudeenergiegesetzes, das seit dem 29. Juli 2026 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) heißt. Mit der Reform des Energieausweisrechts fällt diese Ausnahme nach dem geänderten Gesetzestext zum 1. Januar 2027 weg; Baudenkmale werden dann nicht mehr gesondert genannt (Stand: Oktober 2026).


Verkaufen Sie noch im Jahr 2026, greift die Ausnahme in der Regel weiter. Planen Sie den Verkauf für 2027 oder später, sollten Sie einen Energieausweis einkalkulieren; ein rechtmäßig ausgestellter Ausweis ist üblicherweise zehn Jahre gültig. Ein Energieausweis dokumentiert nur den energetischen Zustand. Eine Sanierungspflicht folgt daraus nicht, und für Baudenkmale erlaubt das Gesetz weiterhin Abweichungen von den energetischen Anforderungen, wenn Substanz oder Erscheinungsbild beeinträchtigt würden oder die Maßnahmen unverhältnismäßig teuer wären (§ 105 GModG).


Steuerliche Vorteile, die Käufer überzeugen


Der stärkste Hebel beim Verkauf eines Denkmals liegt oft im Steuerrecht, nicht bei Ihnen, sondern beim Käufer. Die wichtigsten Regelungen im Überblick (Stand: Oktober 2026):


Regelung

Wer sie nutzen kann

Umfang

§ 7i EStG (Vermietung)

Käufer, die vermieten

8 Jahre je bis 9 %, dann 4 Jahre je bis 7 % der begünstigten Kosten

§ 10f EStG (Eigennutzung)

Käufer, die selbst einziehen

10 Jahre je bis 9 % als Sonderausgaben, nur ein Objekt

§ 32 GrStG (Grundsteuer)

Eigentümer mit Kosten über Rohertrag

Erlass auf Antrag, Prüfung im Einzelfall

§ 13 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG (Erbfall)

Erben unter engen Voraussetzungen

85 oder 100 % Befreiung, Wegfall bei Verkauf binnen zehn Jahren


Für Käufer, die vermieten wollen, ist § 7i EStG der zentrale Punkt. Begünstigt sind Herstellungskosten für Maßnahmen, die zur Erhaltung des Denkmals oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen vorab mit der zuständigen Stelle abgestimmt und anschließend bescheinigt werden. Zuschüsse der Denkmalbehörden werden gegengerechnet.


Daraus folgt ein oft übersehener Punkt: Ein unsaniertes Denkmal ist für Kapitalanleger nicht automatisch weniger interessant als ein fertig saniertes. Im unsanierten Zustand ist das begünstigte Investitionsvolumen noch vorhanden. Wer bereits alles saniert hat, hat diesen Vorteil für den Käufer verbraucht.


Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Lassen Sie Ihren Fall von einem Steuerberater oder Rechtsanwalt prüfen.


Vorkaufsrecht und Erbschaftsteuer: zwei Fristen für Verkäufer


Vorkaufsrecht der Gemeinde

Bei Grundstücken, auf oder in denen sich Denkmale befinden, steht der Gemeinde ein Vorkaufsrecht zu (§ 22 DSchG M-V). Ausgeübt werden darf es nur, wenn dadurch die dauernde Erhaltung des Denkmals ermöglicht werden soll. Die Gemeinde hat dafür zwei Monate ab Mitteilung des Kaufvertrags. Nicht anwendbar ist das Recht bei Verkäufen an Ehegatten, Lebenspartner und nahe Verwandte.


In der Praxis scheitert daran selten ein Verkauf, es ist aber ein Zeitfaktor. Rechnen Sie nach dem Notartermin zusätzliche Wochen ein und sprechen Sie das gegenüber Kaufinteressenten früh an.


Geerbtes Denkmal: die Zehnjahresfrist im Erbschaftsteuerrecht

Für Grundbesitz, dessen Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt, sieht § 13 Absatz 1 Nummer 2 ErbStG eine Steuerbefreiung von 85 Prozent vor, unter zusätzlichen Voraussetzungen von 100 Prozent. Die Befreiung ist an enge Bedingungen gebunden, unter anderem daran, dass die jährlichen Kosten die Erträge in der Regel übersteigen.


Wichtig beim Verkauf: Die Befreiung fällt rückwirkend weg, wenn das Objekt innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb verkauft wird oder die Voraussetzungen innerhalb dieser Frist entfallen. Wer ein Denkmal geerbt und eine solche Befreiung in Anspruch genommen hat, sollte den Verkaufszeitpunkt deshalb vorher steuerlich prüfen lassen. Weitere Hinweise zum Verkauf geerbter Immobilien finden Sie auf meiner Seite zum Immobilienverkauf im Erbfall.


Denkmalgeschützte Immobilie verkaufen in Schwerin: Welterbe, Denkmalbereiche, Zuschüsse


Das Residenzensemble Schwerin wurde am 27. Juli 2024 in die UNESCO-Welterbeliste aufgenommen und umfasst nach Angaben der Landeshauptstadt über dreißig Objekte. Der Welterbestatus selbst begründet keine neuen Eigentümerpflichten; maßgeblich bleibt das Denkmalrecht.


Praktisch wichtiger ist für viele Eigentümer etwas anderes: In Schwerin bestehen durch Verordnung festgesetzte Denkmalbereiche, unter anderem für die Altstadt, die Schelfstadt, die westliche Paulsstadt und die Südliche Feldstadt. In einem Denkmalbereich ist das äußere Erscheinungsbild geschützt, und zwar auch bei Gebäuden, die selbst nicht als Einzeldenkmal eingetragen sind. Genehmigungspflichtig sind dort nach Angaben der Stadt Veränderungen an Fassaden, Fenstern, Haustüren, Toren, Eingangsstufen und Dacheindeckungen, ebenso Veränderungen von Vorgärten, etwa die Anlage von Stellplätzen oder Zufahrten.


Für Verkäufer folgt daraus zweierlei. Erstens: Prüfen Sie nicht nur, ob Ihr Haus eingetragen ist, sondern auch, ob es in einem Denkmalbereich liegt. Zweitens: Auch für Gebäude im Denkmalbereich können erhöhte Absetzungen für Maßnahmen am äußeren Erscheinungsbild in Betracht kommen; das setzt eine vorherige Abstimmung mit dem Landesamt für Kultur und Denkmalpflege und eine Bescheinigung der Stadt voraus. Ergänzend gewährt die Landeshauptstadt nach einer eigenen Richtlinie Zuschüsse zu denkmalpflegerischen Mehraufwendungen. Der Antrag ist formlos und in der Regel vor Beginn der Maßnahme zu stellen; ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.


Wie der Verkauf in Schwerin im Übrigen abläuft, fasse ich auf meiner Seite Haus verkaufen in Schwerin zusammen.


Preis, Käuferkreis und der nächste Schritt


Pauschale Zu- oder Abschläge für den Denkmalschutz gibt es nicht, und belastbare Zahlen dazu lassen sich für Schwerin nicht belegen. Der Wert entsteht im Einzelfall aus dem Zusammenspiel mehrerer Faktoren: dem Umfang der noch offenen Arbeiten, der Nutzbarkeit des Gebäudes, der Höhe der denkmalpflegerischen Mehraufwendungen, der Lage und dem steuerlich nutzbaren Volumen.


Der Käuferkreis ist kleiner als bei einem gewöhnlichen Einfamilienhaus, dafür oft entschlossener. In Frage kommen vor allem drei Gruppen: Selbstnutzer mit Interesse an historischer Bausubstanz, Kapitalanleger, die die Abschreibung nutzen möchten, und Projektentwickler. Entsprechend funktioniert die Vermarktung weniger über Reichweite als über Substanz: belastbare Unterlagen, nachvollziehbare Kostenschätzungen und eine realistische Einordnung der Auflagen.


Grundlage dafür ist eine fundierte Immobilienbewertung.


Empfehlung für den nächsten Schritt

Klären Sie die Grundlagen in dieser Reihenfolge: schriftliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde zu Status und offenen Auflagen, Zusammenstellung aller Genehmigungen und Nachweise, Einschätzung der noch erforderlichen Arbeiten, danach die Preisfindung.


Wenn Sie eine denkmalgeschützte Immobilie in Schwerin oder der Umgebung verkaufen möchten, sehe ich mir Ihr Objekt und die Unterlagen gern an und sage Ihnen offen, was ich für realistisch halte.


Häufige Fragen zum Verkauf einer denkmalgeschützten Immobilie


Darf ich eine denkmalgeschützte Immobilie ohne Zustimmung der Behörde verkaufen?

Ja. Der Verkauf selbst ist nicht genehmigungspflichtig, denn der Denkmalschutz knüpft an Maßnahmen am Gebäude an, nicht an den Eigentümerwechsel. Anzuzeigen ist der Wechsel allerdings: Nach § 8 DSchG M-V muss er unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, gemeldet werden.

Bisher sind Baudenkmale von dieser Pflicht ausgenommen. Nach der Reform des Energieausweisrechts entfällt die Ausnahme zum 1. Januar 2027, sodass dann auch für Baudenkmale ein Ausweis vorzulegen ist (Stand: Oktober 2026). Für einen Verkauf ab 2027 sollten Sie den Ausweis deshalb einplanen.

Die Gemeinde hat ein Vorkaufsrecht an Grundstücken mit Denkmalen, darf es aber nur ausüben, wenn damit die dauerhafte Erhaltung des Denkmals ermöglicht werden soll. Die Frist beträgt zwei Monate ab Mitteilung des Kaufvertrags. Bei Verkäufen an Ehegatten oder nahe Verwandte gilt das Recht nicht.

Das ist möglich. Eine Erbschaftsteuerbefreiung nach § 13 Absatz 1 Nummer 2 ErbStG entfällt rückwirkend, wenn das Objekt innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb verkauft wird. Ob und in welcher Höhe eine Befreiung in Anspruch genommen wurde, sollten Sie vor dem Verkauf mit Ihrem Steuerberater klären.

Nicht zwangsläufig. Im unsanierten Zustand ist das nach § 7i EStG begünstigte Investitionsvolumen noch vorhanden, was besonders für Kapitalanleger interessant ist. Entscheidend ist, dass Zustand, Auflagen und voraussichtliche Kosten mit belastbaren Unterlagen nachvollziehbar sind.



 
 

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