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RATGEBER · IMMOBILIENVERKAUF

Verkaufen oder verrenten? Ein ehrlicher Vergleich für Eigentümer im Ruhestand

Sie möchten im Ruhestand Geld aus Ihrer Immobilie freisetzen, vielleicht sogar darin wohnen bleiben? Dafür gibt es mehrere Wege: vom klassischen Verkauf bis zur Verrentung. Hier finden Sie einen sachlichen Überblick, damit Sie die Modelle vergleichen können.

Jonas Nonnenprediger, Immobilienmakler in Schwerin

Jonas Nonnenprediger

Geprüfter Immobilienfachwirt (SGD) · Immobilienmakler in Schwerin seit 2018

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

Bei der Verrentung erhalten Sie Geld aus Ihrer Immobilie und können meist weiter darin wohnen. Die bekanntesten Formen sind die Leibrente, der Verkauf mit Nießbrauch oder Wohnrecht, der Teilverkauf und die Umkehrhypothek. Jedes Modell hat Vorteile, aber auch Kosten und vertragliche Bindungen, die Sie genau prüfen sollten. Ein klassischer Verkauf mit Umzug bringt dagegen den vollen Marktwert auf einmal und entlastet von Pflichten am Haus. Grundlage jeder Entscheidung sollte eine unabhängige Bewertung sein.

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✓ Bei der Leibrente verkaufen Sie die Immobilie und erhalten lebenslang regelmäßige Zahlungen, meist mit Wohnrecht.

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✓ Beim Teilverkauf veräußern Sie nur einen Anteil und zahlen für dessen Nutzung in der Regel ein Entgelt.

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✓ Bei der Umkehrhypothek bleiben Sie Eigentümer; das Darlehen wird erst später, oft aus dem Verkaufserlös, zurückgezahlt.

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✓ Ein Wohnrecht oder Nießbrauch mindert den Kaufpreis, weil der Käufer die Immobilie zunächst nicht selbst nutzen kann.

Auf dieser Seite

→ Die Modelle im Überblick

→ Vor- und Nachteile

→ Kosten und Vertragsfragen

→ Wann ein klassischer Verkauf sinnvoller ist

→ Warum eine unabhängige Bewertung wichtig ist

→ Häufige Fragen

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Die Modelle im Überblick

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Hinter dem Begriff Verrentung stehen unterschiedliche Verträge. Gemeinsam ist ihnen, dass Sie Geld aus der Immobilie erhalten und meist darin wohnen bleiben können. Welches Modell passt, hängt von Ihrem Alter, Ihren Erben und Ihren Plänen ab.

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  • Leibrente: Sie verkaufen die Immobilie und erhalten statt eines Kaufpreises auf einmal eine lebenslange Rente. Ein Wohnrecht oder Nießbrauch sichert Ihr Wohnen ab.

  • Verkauf mit Nießbrauch oder Wohnrecht: Sie erhalten einen Kaufpreis auf einmal und behalten ein im Grundbuch eingetragenes Recht, weiter dort zu wohnen. Beim Nießbrauch dürfen Sie die Immobilie auch vermieten.

  • Teilverkauf: Sie verkaufen einen Anteil, bleiben Miteigentümer und zahlen für die Nutzung des verkauften Anteils in der Regel ein monatliches Entgelt.

  • Umkehrhypothek: Sie bleiben Alleineigentümer und erhalten ein Darlehen, das durch die Immobilie gesichert ist. Zinsen laufen auf, zurückgezahlt wird meist erst beim Auszug oder im Erbfall.

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Vor- und Nachteile

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Der wichtigste Vorteil aller Modelle: Sie bleiben in Ihrem gewohnten Umfeld und erhalten trotzdem Liquidität. Das kann im Ruhestand viel Sicherheit geben.

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Dem stehen Punkte gegenüber, die Sie kennen sollten. Ein Wohnrecht oder Nießbrauch mindert den Kaufpreis, weil der Käufer die Immobilie lange nicht selbst nutzen kann. Bei der Leibrente hängt der Gesamtbetrag davon ab, wie lange Sie leben. Beim Teilverkauf bleiben Sie mit einem Miteigentümer verbunden. Bei der Umkehrhypothek wächst die Schuld über die Jahre. Und bei fast allen Modellen bleiben Sie für Instandhaltung und Kosten am Haus ganz oder teilweise verantwortlich.

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Kosten und Vertragsfragen

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Vergleichen Sie Angebote nicht nur nach der Auszahlung. Achten Sie auch auf diese Fragen:

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  • Welche Gebühren, Entgelte oder Zinsen fallen an, und können sie sich ändern?

  • Wer trägt Instandhaltung, Versicherung und größere Reparaturen?

  • Was passiert, wenn Sie in ein Pflegeheim ziehen oder vorzeitig ausziehen möchten?

  • Wie wird der Wert ermittelt, und wer bestimmt ihn bei einem späteren Verkauf?

  • Was gilt für Ihre Erben, und wie ist Ihre Rente oder Ihr Wohnrecht abgesichert?

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Lassen Sie den Vertragsentwurf vor der Unterschrift in Ruhe prüfen, am besten zusammen mit Angehörigen. Wie sich ein Wohnrecht oder Nießbrauch im Verkauf auswirkt, lesen Sie im Ratgeber Immobilie mit Wohnrecht oder Nießbrauch verkaufen.

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Wann ein klassischer Verkauf sinnvoller ist

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Ein Verkauf mit Umzug bringt Ihnen den vollen Marktwert, ohne Abschlag für ein Wohnrecht. Sie sind frei von Pflichten am Haus und können das Geld nach Ihren Wünschen einsetzen. Das passt oft dann, wenn Haus und Garten zur Last werden, Treppen schwierig sind oder eine kleinere, barrierearme Wohnung besser zum Alltag passt.

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Ein Verkauf lässt sich auch mit einem späteren Auszugstermin verbinden. So bleibt Zeit, eine neue Wohnung zu finden und den Umzug in Ruhe zu planen. Ich begleite die Besichtigungen persönlich, damit Sie nicht jeden Termin allein organisieren müssen.

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Auch wenn ein Umzug in eine Pflegeeinrichtung absehbar ist, kann ein klassischer Verkauf klarer sein. Mehr dazu finden Sie auf den Seiten Immobilie im Alter verkaufen und Verkauf bei Pflege.

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Warum eine unabhängige Bewertung wichtig ist

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Alle Modelle beruhen auf dem Wert Ihrer Immobilie. Von ihm hängen Rente, Kaufpreis, Teilverkaufsanteil oder Darlehenshöhe ab. Eine unabhängige Bewertung gibt Ihnen einen Vergleichsmaßstab, bevor Sie ein Angebot annehmen.

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Ich bewerte Ihre Immobilie vor Ort, kostenlos und unverbindlich, und nenne Ihnen den ermittelten Wert und einen empfohlenen Startpreis für einen Verkauf. Damit können Sie die Wege nüchtern nebeneinanderlegen. Dieser Text ist keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung – fragen Sie im Einzelfall einen Notar, Rechtsanwalt, Steuerberater oder eine unabhängige Verbraucherberatung.

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Vereinbaren Sie eine kostenlose Bewertung oder rufen Sie mich an: 0176 / 325 153 54.

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Häufige Fragen

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Kann ich bei einer Leibrente lebenslang im Haus wohnen?

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In der Regel ja. Das Wohnen wird meist durch ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch im Grundbuch abgesichert. Prüfen Sie, wie genau diese Absicherung im Vertrag geregelt ist.

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Was ist der Unterschied zwischen Wohnrecht und Nießbrauch?

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Mit einem Wohnrecht dürfen Sie selbst in der Immobilie wohnen. Ein Nießbrauch geht weiter: Sie dürfen sie auch vermieten und die Mieteinnahmen behalten.

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Bleibe ich beim Teilverkauf Eigentümer?

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Sie bleiben Miteigentümer des Anteils, den Sie behalten. Für die Nutzung des verkauften Anteils zahlen Sie in der Regel ein Entgelt. Die Einzelheiten regelt der Vertrag.

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Was passiert mit der Immobilie, wenn ich sterbe?

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Das hängt vom Modell ab. Bei Leibrente und Verkauf mit Wohnrecht gehört die Immobilie bereits dem Käufer. Beim Teilverkauf und bei der Umkehrhypothek sind die Erben beteiligt und müssen meist verkaufen oder ablösen.

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Warum sollte ich die Immobilie unabhängig bewerten lassen?

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Weil Auszahlung, Rente oder Darlehen vom Wert abhängen. Eine eigene Bewertung hilft Ihnen, Angebote zu vergleichen und einzuordnen.

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Jonas Nonnenprediger, Immobilienmakler in Schwerin

ÜBER DEN AUTOR

Jonas Nonnenprediger

Geprüfter Immobilienfachwirt (SGD) und Bachelor Professional of Real Estate Management (CCI). Seit 2018 begleite ich Eigentümer in Schwerin und Umgebung beim Verkauf, persönlich von der Bewertung bis zur Schlüsselübergabe.

Über mich · Qualifikation · Referenzen

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