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Finanzierungsbestätigung prüfen: Was Verkäufer vor dem Notartermin wissen sollten

Autorenbild: Jonas Nonnenprediger
Jonas Nonnenprediger
vor 15 Stunden
6 Min. Lesezeit

Eine Finanzierungsbestätigung ist die schriftliche Aussage einer Bank, dass sie den Kauf Ihrer Immobilie voraussichtlich finanziert. Wenn Sie als Verkäufer die Finanzierungsbestätigung prüfen, geht es im Kern um eine Frage: Steht dahinter ein belastbar geprüfter Kredit oder nur eine erste Einschätzung? Beide Varianten sehen auf dem Papier ähnlich aus, haben aber sehr unterschiedliches Gewicht. Entscheidend sind Aussteller, Datum, Objektbezug, Betrag und die Vorbehalte im Kleingedruckten. Wer hier genau liest, verliert später seltener Wochen durch einen Verkauf, der kurz vor dem Notartermin scheitert.


Finanzierungsbestätigung des Käufers prüfen mit Immobilienmakler Jonas Nonnenprediger

Was eine Finanzierungsbestätigung ist - und was nicht


Für die Finanzierungsbestätigung gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Form und keinen festen Wortlaut. Inhalt und Verbindlichkeit hängen davon ab, wer sie ausstellt und auf welcher Grundlage. Manche Institute bestätigen lediglich, dass eine Finanzierung nach den Angaben des Kunden grundsätzlich machbar erscheint. Andere haben Einkommensnachweise, Eigenkapital und Objektunterlagen bereits geprüft und benennen eine konkrete Darlehenssumme für ein konkretes Objekt.


Zwei Dinge sollten Sie dabei im Blick behalten. Erstens wird die Bank durch eine Bestätigung nicht Partei Ihres Kaufvertrags. Sie kann den Kauf weder durchsetzen noch stoppen. Zweitens ist eine Bestätigung eine Momentaufnahme: Verliert der Käufer seinen Arbeitsplatz oder vergeht viel Zeit, kann die Bank ihre Einschätzung ändern. In der Praxis werden Bestätigungen häufig mit einer Gültigkeit von etwa sechs Monaten ausgegeben.


Warum die Bank überhaupt prüft

Banken sind gesetzlich verpflichtet, die Kreditwürdigkeit zu prüfen, bevor sie einen Verbraucherdarlehensvertrag abschließen. Bei Immobilienkrediten verlangt § 505a BGB, dass es wahrscheinlich ist, dass der Darlehensnehmer seine Pflichten aus dem Vertrag erfüllt. Diese Prüfung findet jedoch vor dem Vertragsabschluss statt und nicht zwingend, bevor ein freundlich formuliertes Bestätigungsschreiben das Haus verlässt. Genau darin liegt der Unterschied zwischen den Stufen, die der nächste Abschnitt beschreibt.


Die drei Stufen: Bestätigung, Zusage, Darlehensvertrag


Stufe 1 - unverbindliche Bestätigung oder Finanzierungszertifikat. Sie beruht meist allein auf der Selbstauskunft des Kaufinteressenten zu Einkommen, Eigenkapital und Beschäftigung. Unterlagen hat die Bank noch nicht gesehen. Für Sie als Verkäufer ist das ein erstes Signal, aber keine Sicherheit.


Stufe 2 - verbindliche Finanzierungszusage. Hier hat die Bank Unterlagen geprüft, in der Regel Ausweis, Einkommensnachweise, eine Bonitätsauskunft und Angaben zum Objekt. Die Zusage nennt üblicherweise das Objekt und den Betrag. Das ist die Stufe, die Sie vor einem Notartermin sehen wollen.


Stufe 3 - unterschriebener Darlehensvertrag. Verbraucherdarlehensverträge sind nach § 492 Absatz 1 BGB schriftlich zu schließen. Beachten Sie dabei: Der Käufer kann einen solchen Vertrag widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt nach § 356b BGB erst, wenn ihm die Vertragsurkunde, sein schriftlicher Antrag oder eine Abschrift davon vorliegt. Ein unterschriebener Darlehensvertrag ist also die stärkste, aber nicht in jedem Fall eine unumkehrbare Stufe.


Finanzierungsbestätigung prüfen: acht Punkte, die zählen


Die folgende Übersicht hilft Ihnen, ein Schreiben in wenigen Minuten einzuordnen.


Prüfpunkt

Worauf Sie achten

Aussteller

Bank, Sparkasse oder Vermittler? Ein Vermittler bestätigt oft nur die Machbarkeit, nicht die Kreditentscheidung eines Instituts.

Datum

Je aktueller, desto belastbarer. Bestätigungen werden häufig mit etwa sechs Monaten Gültigkeit ausgegeben.

Käufer

Stehen alle Personen darauf, die später im Kaufvertrag als Käufer auftreten sollen?

Objektbezug

Wird Ihre Immobilie genannt oder nur eine allgemeine Summe? Nur im ersten Fall ist objektbezogen geprüft worden.

Betrag

Deckt die Summe den Kaufpreis? Die Nebenkosten müssen zusätzlich aus Eigenkapital kommen.

Formulierung

"Grundsätzlich bereit" oder "vorbehaltlich Prüfung" ist unverbindlich; "zugesagt" deutet auf eine geprüfte Zusage.

Vorbehalte

Fehlen noch Unterlagen, eine Wertermittlung oder die Beleihungsprüfung der Bank?

Ansprechpartner

Sind Name, Telefonnummer und Unterschrift vorhanden, damit Rückfragen möglich sind?


Zwei Formulierungen sind besonders aussagekräftig. Wendungen wie "wir sind grundsätzlich bereit" oder "vorbehaltlich der Prüfung der Unterlagen" deuten auf Stufe 1. Sätze wie "wir haben die Finanzierung zugesagt" oder "die Darlehensmittel stehen für das genannte Objekt zur Verfügung" deuten auf Stufe 2. Im Zweifel ist die einfachste Lösung ein kurzes Gespräch: Bitten Sie den Kaufinteressenten, seinen Bankberater zu benennen, und lassen Sie sich den Stand bestätigen.


Eigenkapital und Nebenkosten nicht übersehen


Manche Finanzierung scheitert nicht am Kaufpreis, sondern an den Nebenkosten. Banken finanzieren im Regelfall den Kaufpreis, nicht die Erwerbsnebenkosten. In Mecklenburg-Vorpommern liegt die Grunderwerbsteuer bei 6,0 Prozent des Kaufpreises; dieser Satz gilt unverändert seit dem 1. Juli 2019 (Stand: Oktober 2026). Dazu kommen Notar- und Grundbuchkosten sowie eine etwaige Maklerprovision. Prüfen Sie deshalb nicht nur, ob der bestätigte Betrag den Kaufpreis deckt, sondern auch, ob der Käufer die Nebenkosten aus Eigenmitteln tragen kann. Ein Nachweis über vorhandenes Eigenkapital ist dafür oft aussagekräftiger als die Darlehenssumme selbst.


Wenn die Finanzierung nach dem Notartermin platzt


Der notarielle Kaufvertrag bindet beide Seiten. Der Kaufpreis ist eine Geldschuld, und fehlende Mittel befreien den Käufer nicht von seiner Zahlungspflicht. Ein Finanzierungsvorbehalt, etwa als Rücktrittsrecht mit Frist, ist rechtlich möglich, wird in der Praxis aber selten vereinbart.


Zahlt der Käufer nicht, stehen Verkäufern grundsätzlich mehrere Wege offen: die Erfüllung verlangen, Verzugszinsen und Schadensersatz fordern oder nach Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Der gesetzliche Verzugszins für Geldschulden beträgt fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Absatz 1 BGB); der Basiszinssatz liegt seit dem 1. Juli 2026 bei 1,52 Prozent. Weil Käufer sich in der notariellen Urkunde üblicherweise der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwerfen, ist für die Vollstreckung regelmäßig kein gerichtliches Urteil nötig.


Angenehm ist dieser Weg trotzdem nicht. Die Beurkundungskosten sind angefallen, die Löschung der Auflassungsvormerkung verursacht erneut Gebühren, und die Immobilie war monatelang vom Markt. Die Grunderwerbsteuer entsteht bereits mit dem Vertragsabschluss. Wird der Erwerb rückgängig gemacht, kann die Festsetzung nach § 16 Grunderwerbsteuergesetz auf Antrag aufgehoben werden; bei einer Rückabwicklung durch Vereinbarung oder durch ein vorbehaltenes Rücktrittsrecht allerdings nur innerhalb von zwei Jahren seit Entstehung der Steuer. Ob eine Maklerprovision bestehen bleibt, richtet sich nach dem Maklervertrag. Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; einen konkreten Fall sollten Sie anwaltlich oder steuerlich prüfen lassen.


Der Markt in Schwerin: warum die Prüfung hier lohnt


Der Schweriner Grundstücksmarkt ist in Bewegung. Der Gutachterausschuss der Landeshauptstadt zählte für das Jahr 2025 insgesamt 649 Vertragsabschlüsse nach 535 im Jahr davor, bei einem Geldumsatz von rund 224 Millionen Euro (Grundstücksmarktbericht 2026, Stichtag 1. Januar 2026). Den größten Anteil hatten Eigentumswohnungen mit 387 Erwerbsvorgängen; freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser kamen auf 53 Fälle.


Für Verkäufer heißt das: Nachfrage ist vorhanden, bei Häusern sind die Fallzahlen aber klein. Wer in diesem Segment an einen Käufer gerät, dessen Finanzierung nicht trägt, verliert leicht mehrere Monate und beginnt die Vermarktung erneut mit einem Objekt, das viele Interessenten schon gesehen haben. Hinzu kommt ein praktischer Punkt: Regionale Banken und Sparkassen kennen die Schweriner Lagen und können Objekte oft zügiger bewerten als ein überregionaler Anbieter ohne Ortskenntnis.


So gehen Sie als Verkäufer vor


  1. Fragen Sie den Finanzierungsnachweis früh ab, spätestens bevor Sie ein Angebot annehmen und die Immobilie vom Markt nehmen.

  2. Lesen Sie Aussteller, Datum, Namen, Objektbezug, Betrag und Vorbehalte, bevor Sie über den Preis verhandeln.

  3. Bitten Sie bei einer unverbindlichen Bestätigung um eine objektbezogene Zusage, sobald es konkret wird.

  4. Klären Sie, wie die Nebenkosten finanziert werden, und lassen Sie sich vorhandenes Eigenkapital nachweisen.

  5. Stimmen Sie den Notartermin erst ab, wenn die Zusage für Ihr Objekt vorliegt.

  6. Lassen Sie sich die Fälligkeitsregelung im Kaufvertragsentwurf von Ihrem Notar erläutern.


Behandeln Sie die Unterlagen des Kaufinteressenten vertraulich und fordern Sie nur an, was Sie für diese Einschätzung tatsächlich benötigen. Welche Dokumente Sie selbst bereithalten sollten, zeigt die Checkliste der Unterlagen für den Hausverkauf; den gesamten Ablauf beschreibe ich auf der Seite Immobilienverkauf.


Ich sehe mir die Finanzierungsunterlagen von Kaufinteressenten an, bevor ein Notartermin abgestimmt wird, und arbeite dafür mit einem Finanzierungsexperten zusammen. Welche Aufgaben ich für Eigentümer übernehme, steht unter Leistungen für Verkäufer.


Häufige Fragen zur Finanzierungsbestätigung


Wie lange ist eine Finanzierungsbestätigung gültig?

Eine gesetzliche Frist gibt es nicht; in der Praxis nennen Banken häufig etwa sechs Monate. Entscheidend ist, ob sich die Situation des Käufers seit der Ausstellung verändert hat. Bei einem Schreiben, das mehrere Monate alt ist, lohnt sich eine aktuelle Bestätigung.

Sie können einen Nachweis zur Voraussetzung dafür machen, dass Sie ein Angebot annehmen und einen Notartermin abstimmen. Einen durchsetzbaren Anspruch haben Sie nicht, solange kein Vertrag besteht. Fordern Sie nur die Angaben an, die Sie für Ihre Einschätzung brauchen, und behandeln Sie sie vertraulich.

Die Begriffe werden oft gleichbedeutend verwendet, gemeint sind aber unterschiedliche Stufen. Eine unverbindliche Bestätigung beruht auf den Angaben des Kunden, eine verbindliche Zusage setzt voraus, dass die Bank Unterlagen und Objekt geprüft hat. Ausschlaggebend ist nicht die Überschrift des Schreibens, sondern sein Text.

Grundsätzlich ja, denn der Kaufvertrag bindet unabhängig von der Finanzierung, und die Bank ist nicht Vertragspartei. Verkäufer können Erfüllung verlangen, Verzugszinsen fordern oder nach Fristsetzung zurücktreten. Wie ein Einzelfall ausgeht, hängt vom Vertrag ab und sollte anwaltlich geprüft werden.

Dann tritt an die Stelle der Bankbestätigung ein Nachweis über vorhandene Mittel, etwa ein aktueller Kontoauszug oder eine Bestätigung der Bank über das Guthaben. Achten Sie darauf, dass der Nachweis aktuell ist und den Kaufpreis samt Nebenkosten abdeckt.



 
 

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