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Besichtigung beim Hausverkauf: Ablauf, Pflichten und typische Fehler

Autorenbild: Jonas Nonnenprediger
Jonas Nonnenprediger
vor 1 Tag
6 Min. Lesezeit

Besichtigungen entscheiden beim Hausverkauf häufig mehr als das Inserat. Die wichtigste Regel für jede Besichtigung beim Hausverkauf lautet: Unterlagen und Pflichtangaben liegen vor dem ersten Termin bereit, nicht danach. Dazu gehört der Energieausweis, der Kaufinteressenten spätestens bei der Besichtigung vorzulegen ist, und ein offener Umgang mit bekannten Mängeln. Wer vorbereitet in den Termin geht, beantwortet Fragen belastbar und erkennt früh, welcher Interessent tatsächlich kaufen kann. Dieser Beitrag zeigt, wie Sie Termine planen, was Sie offenlegen müssen und woran Besichtigungen scheitern.


Immobilienbesichtigung richtig führen mit Jonas Nonnenprediger

Was bei der Besichtigung beim Hausverkauf tatsächlich entschieden wird


Ein Inserat weckt Interesse, der Termin vor Ort schafft Vertrauen. Käufer prüfen bei der Besichtigung im Kern drei Dinge: Stimmt der Zustand mit der Beschreibung überein, passt das Objekt zum eigenen Bedarf, und wirkt der Verkäufer verlässlich? Wer Fragen zu Heizung, Dach, Feuchtigkeit oder Nebenkosten mit Unterlagen beantworten kann, verhandelt später aus einer stärkeren Position. Unklare Antworten führen dagegen regelmäßig zu Preisabschlägen, weil Käufer Unsicherheit einpreisen.


Hinzu kommt ein praktischer Punkt: Jeder Termin kostet Zeit, Ihre und die der Interessenten. Je besser Sie vorab filtern, desto weniger Termine brauchen Sie. Eine strukturierte Vorbereitung ersetzt keine gute Lage, verkürzt aber in der Regel die Vermarktungsdauer.


Vorbereitung: Was vor dem ersten Termin fertig sein sollte


Die Reihenfolge ist entscheidend: erst Unterlagen, dann Preis, dann Termine. Wer Besichtigungen startet, bevor Grundbuchauszug, Flächenangaben, Energieausweis und Belege zu Modernisierungen vorliegen, verliert genau jene Interessenten, die schnell entscheiden könnten. Welche Dokumente Sie zusammenstellen sollten, fasst die Checkliste der Unterlagen für den Hausverkauf zusammen.


Für den Termin selbst gilt: aufgeräumt und gut beleuchtet statt inszeniert. Rollläden hoch, Licht an, Keller, Dachboden und Nebenräume zugänglich. Persönliche Dokumente und Wertsachen gehören aus dem Blickfeld, Haustiere möglichst aus dem Haus. Planen Sie für einen Einzeltermin 45 bis 60 Minuten ein und legen Sie eine Mappe mit Grundriss, Energieausweis und den wichtigsten Objektdaten bereit.


Einzeltermin oder Sammelbesichtigung?


Beides ist zulässig, beides hat Folgen. Sammelbesichtigungen sparen Zeit, erzeugen aber Gedränge und lassen kaum Raum für Fragen. Einzeltermine sind aufwendiger, liefern dafür belastbare Rückmeldungen. Bei vermieteten Einheiten und erklärungsbedürftigen Objekten sind Einzeltermine meist die bessere Wahl.


Kriterium

Einzeltermin

Sammelbesichtigung

Zeitaufwand

Hoch, jeder Termin einzeln

Niedrig, mehrere Interessenten parallel

Gesprächstiefe

Fragen lassen sich in Ruhe klären

Begrenzt, viele Fragen bleiben offen

Wirkung

Persönlich, wenig Druck

Wettbewerb sichtbar, wirkt teils abschreckend

Geeignet für

Erklärungsbedürftige und vermietete Objekte

Große Nachfrage, einfach erklärbare Objekte

Risiko

Termine mit unqualifizierten Interessenten

Datenschutz, Eindruck von Massenabfertigung


In der Praxis bewährt sich oft eine Mischform: zuerst ein Block mit wenigen gebündelten Terminen, danach Einzeltermine mit den Interessenten, die konkret weiterverfolgen.


Ablauf eines Besichtigungstermins in sieben Schritten


  1. Vorab klären: Wer kommt, wie viele Personen, welcher Bedarf, wie soll finanziert werden?

  2. Begrüßung und kurzer Überblick: Baujahr, Wohnfläche, Grundstück, wesentliche Modernisierungen.

  3. Rundgang in fester Reihenfolge: außen beginnen, dann Wohnbereich, dann Technik und Keller.

  4. Energieausweis vorlegen oder während des Termins sichtbar auslegen.

  5. Bekannte Mängel aktiv ansprechen, statt auf Fragen zu warten.

  6. Offene Fragen notieren und zeitnah schriftlich nachliefern.

  7. Nächsten Schritt vereinbaren: Wer meldet sich bis wann, welche Unterlagen folgen?


Pflichten und Haftung: Worauf Verkäufer beim Termin achten müssen


Besichtigungen sind nicht nur Vertrieb, sie berühren handfeste Pflichten. Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.


Energieausweis spätestens bei der Besichtigung

Nach § 80 Absatz 4 des Gebäudeenergiegesetzes müssen Verkäufer oder Makler einem Kaufinteressenten spätestens bei der Besichtigung einen Energieausweis oder eine Kopie vorlegen. Ein deutlich sichtbarer Aushang oder eine sichtbare Auslage während des Termins erfüllt die Pflicht ebenfalls. Findet keine Besichtigung statt oder verlangt der Interessent den Ausweis, ist er unverzüglich vorzulegen; nach Abschluss des Kaufvertrags ist er dem Käufer zu übergeben. Verstöße gegen diese Vorlage- und Übergabepflichten sind eine Ordnungswidrigkeit, für die Bußgelder von bis zu 10.000 Euro genannt werden.


Zwei Änderungen sollten Sie kennen. Das Gebäudeenergiegesetz trägt seit dem 29. Juli 2026 den Namen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Das neue Energieausweisrecht gilt ab dem 1. Januar 2027: Der digitale Ausweis wird zum Standard, Energieeffizienzklasse sowie Primär- und Endenergiekennwert werden Pflichtangaben (Stand: Oktober 2026). Die Pflicht, den Ausweis spätestens bei der Besichtigung vorzulegen, bleibt davon unberührt.


Bekannte Mängel offenlegen statt beschönigen

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 27. Oktober 2023 (V ZR 43/23) bestätigt, dass ein vertraglicher Gewährleistungsausschluss nicht schützt, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat. Entscheidend ist, ob der Verkäufer die Umstände kennt, die den Mangel begründen, und ob ein sorgfältiger Käufer sie bei der Besichtigung selbst erkennen könnte. Eigene Nachforschungen muss ein Verkäufer nicht anstellen, sein konkretes Wissen aber vollständig und wahrheitsgemäß offenlegen.


Für den Termin heißt das: Feuchtigkeitsspuren, frühere Reparaturversuche, Auffälligkeiten an Dach, Leitungen oder Abdichtung von sich aus ansprechen. Halten Sie außerdem fest, was Sie wem gezeigt und erklärt haben. Diese Dokumentation hilft später mehr als jede Formulierung im Kaufvertrag.


Sicherheit, Zutritt und Daten der Interessenten

Beseitigen Sie offensichtliche Gefahrenstellen vor dem Termin: lose Treppenstufen, fehlende Geländer, Stolperkanten, im Winter nicht geräumte Zugänge. Kommt es bei einer Besichtigung zu einem Unfall, steht schnell die Frage nach der Verkehrssicherungspflicht im Raum. Lassen Sie Interessenten außerdem nicht unbegleitet durch das Haus gehen.


Auch die Daten der Besucher sind ein Thema. Namen, Telefonnummern und Angaben zur Finanzierung sind personenbezogene Daten. Erheben Sie nur, was Sie für die Vermarktung brauchen, bewahren Sie Listen nicht offen zugänglich auf und löschen Sie Angaben von Interessenten, die ausgeschieden sind.


Besichtigung in einer vermieteten Immobilie


Ist die Immobilie vermietet, entscheidet nicht allein der Eigentümer über Termine. Ein ausdrückliches gesetzliches Besichtigungsrecht gibt es nicht. Der Bundesgerichtshof leitet aus dem Mietvertrag eine Nebenpflicht ab, nach Vorankündigung Zutritt zu gewähren, wenn ein konkreter sachlicher Grund besteht (Urteil vom 26. April 2023, VIII ZR 420/21). Ein beabsichtigter Verkauf gilt als solcher Grund.


Eine feste Ankündigungsfrist nennt das Gesetz nicht. Bei planbaren Terminen werden in der Praxis rund zwei Wochen Vorlauf als angemessen angesehen, Termine an Werktagen bis in den frühen Abend als zumutbar. Häufige, eng aufeinanderfolgende Besichtigungen muss ein Mieter nicht dulden. Bündeln Sie Termine daher, stimmen Sie sie schriftlich ab und nehmen Sie Rücksicht auf berufliche Zeiten. Ein Mieter, der sachlich informiert wird, zeigt die Wohnung meist kooperativ; Druck führt zum Gegenteil. Was beim Verkauf einer vermieteten Einheit zusätzlich zählt, erläutert die Seite zum Verkauf einer Eigentumswohnung in Schwerin.


Schwerin: Warum einzelne Termine hier besonders zählen


Der Schweriner Markt ist überschaubar. Der Gutachterausschuss der Landeshauptstadt zählte für das Berichtsjahr 2025 insgesamt 649 Vertragsabschlüsse, davon 527 im gewöhnlichen Geschäftsverkehr. Auf Ein- und Zweifamilienhäuser entfielen 53 Kauffälle, auf Wohnungs- und Teileigentum 387. Private Erwerber hatten einen Marktanteil von 86 Prozent (Grundstücksmarktbericht 2026 der Landeshauptstadt Schwerin, Datenstand 2025).


Daraus folgt zweierlei. Erstens: Bei wenigen Dutzend Hausverkäufen im Jahr ist die Zahl ernsthafter Interessenten je Objekt begrenzt. Ein schlecht vorbereiteter Termin wiegt hier schwerer als in einem Großstadtmarkt. Zweitens: Weil überwiegend private Käufer erwerben, hängt der Abschluss an einer Bankfinanzierung. Vollständige Unterlagen und belastbare Angaben zum Zustand sind damit kein Beiwerk, sondern Voraussetzung dafür, dass aus einer guten Besichtigung ein Kaufvertrag wird. Wie sich der örtliche Markt für Häuser einordnet, lesen Sie auf der Seite zum Hausverkauf in Schwerin.


Nach der Besichtigung: Interessenten richtig einordnen


Die Arbeit endet nicht an der Haustür. Notieren Sie direkt nach dem Termin, wer da war, welche Fragen offen blieben, wie konkret das Interesse wirkte und wie die Finanzierung gedacht ist. Liefern Sie offene Punkte innerhalb von ein bis zwei Tagen schriftlich nach, solange der Eindruck frisch ist.


Vorsicht bei mündlichen Zusagen im Gespräch. Preisnachlässe, Reparaturversprechen oder Zusagen zu Inventar und Übergabeterminen sollten Sie nicht spontan am Küchentisch treffen, sondern erst nach einer Gesamtschau aller Rückmeldungen. Wer bereits eine Finanzierungsbestätigung vorlegen kann, ist in der Regel weiter als jemand, der noch mit der Bank sprechen will. Beides kann zum Abschluss führen, nur der Zeitplan unterscheidet sich.


Fazit: Weniger Termine, bessere Gespräche


Gute Besichtigungen sind das Ergebnis von Vorbereitung, nicht von Verkaufstalent. Stellen Sie die Unterlagen zusammen, besorgen Sie den Energieausweis, sprechen Sie bekannte Mängel offen an und planen Sie Einzeltermine mit Interessenten, deren Bedarf und Finanzierung zum Objekt passen. Dokumentieren Sie, was Sie gezeigt und erklärt haben. Damit reduzieren Sie die Zahl der Termine und erhöhen die Qualität der Gespräche.


Wenn Sie den Verkauf nicht selbst steuern möchten: Ich übernehme die Terminorganisation, führe die Besichtigungen und halte fest, was besprochen wurde. Einen Überblick über den Ablauf gibt die Seite zu meinen Leistungen für Verkäufer.


Häufige Fragen zur Besichtigung


Wie viele Besichtigungen sind beim Hausverkauf normal?

Eine feste Zahl gibt es nicht, sie hängt von Preis, Lage und Objekt ab. Bei marktgerechtem Preis und vollständigen Unterlagen genügen häufig wenige Einzeltermine. Steigt die Zahl der Besichtigungen deutlich, ohne dass ein Angebot kommt, liegt das Problem meist beim Angebotspreis oder bei der angesprochenen Zielgruppe.

Ja. Verkäufer oder Makler müssen Kaufinteressenten spätestens bei der Besichtigung einen Energieausweis oder eine Kopie vorlegen; ein deutlich sichtbarer Aushang während des Termins genügt ebenfalls. Nach Abschluss des Kaufvertrags ist der Ausweis dem Käufer zu übergeben. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Bußgeld geahndet werden.

Das kann sinnvoll sein, weil nur Sie die Geschichte des Hauses kennen. Viele Eigentümer unterschätzen aber, wie schwer es fällt, Kritik am eigenen Zuhause sachlich aufzunehmen. Wenn ein Makler verkauft, ist es oft ruhiger, erreichbar zu bleiben und den Rundgang nicht selbst zu führen.

Ein Mieter muss Besichtigungen nach rechtzeitiger Ankündigung dulden, wenn ein sachlicher Grund wie ein beabsichtigter Verkauf vorliegt. Unangekündigte oder eng aufeinanderfolgende Termine muss er dagegen nicht akzeptieren. Abgestimmte und gebündelte Termine sind deshalb der sichere Weg.

Ja, wenn es Umstände sind, die ein sorgfältiger Käufer bei einer normalen Besichtigung nicht selbst erkennen kann. Wer solche Mängel verschweigt, kann sich später nicht auf den Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag berufen. Eigene Nachforschungen müssen Sie dagegen nicht anstellen.



 
 

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