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PRESSEMITTEILUNG · 20. OKTOBER 2026

Heizungs-Austauschpflicht ist gefallen – doch kaum jemand weiß es

Schweriner Immobilienmakler: Viele Eigentümer und selbst Bankmitarbeiter rechnen noch mit der alten 30-Jahre-Regel

Jonas Nonnenprediger, Immobilienmakler in Schwerin

Jonas Nonnenprediger

Geprüfter Immobilienfachwirt (SGD) · Immobilienmakler in Schwerin seit 2018

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

Seit dem 29. Juli 2026 müssen alte Heizkessel nicht mehr nach 30 Jahren ausgetauscht werden. Doch viele Eigentümer und selbst Bankmitarbeiter wissen davon nichts.

Schwerin, 20. Oktober 2026 – Wer in Mecklenburg-Vorpommern ein älteres Haus kauft oder verkauft, muss die alte Öl- oder Gasheizung nicht mehr zwangsläufig ersetzen. Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz. Es hat die Pflicht gestrichen, Standard-Heizkessel nach 30 Jahren auszutauschen. Auch ein Eigentümerwechsel löst keinen Austausch mehr aus – bisher hatten neue Eigentümer dafür zwei Jahre Zeit.

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„Viele meiner Kunden haben überhaupt nicht auf dem Schirm, dass der Austausch nach 30 Jahren nicht mehr vorgeschrieben ist“, sagt Jonas Nonnenprediger, Immobilienmakler und Immobilienbewerter aus Schwerin. „Und selbst bei Banken, mit denen ich regelmäßig im Gespräch bin, ist die Änderung bei manchen Mitarbeitern noch nicht angekommen.“ Wer kauft, verkauft oder finanziert, plant dadurch womöglich mit Kosten, die das Gesetz gar nicht mehr verlangt.

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Überrascht hat ihn, wie wenig Aufmerksamkeit die Reform bekommt. „Als 2023 über das sogenannte Heizungsgesetz gestritten wurde, das stark mit dem damaligen Wirtschaftsminister Robert Habeck verbunden war, war das Thema überall präsent. Vorher hat praktisch niemand nach dem Energieausweis gefragt – danach war energetische Sanierung für Käufer plötzlich ein großes Thema“, so Nonnenprediger. „Umso verwunderlicher ist es, dass das neue Gesetz jetzt kaum jemand auf dem Schirm hat.“

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Alte Heizungen dürfen nun weiterlaufen, solange sie funktionieren und sich reparieren lassen. „Verkäufer sollten das im Inserat klar sagen. Käufer sollten trotzdem Alter, Zustand und künftige Energiekosten realistisch einschätzen – nur eben ohne gesetzlichen Zeitdruck“, so Nonnenprediger.

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Tipps für Eigentümer, die verkaufen wollen

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  • Baujahr der Heizung, Schornsteinfegerprotokolle und Wartungsnachweise bereitlegen.

  • Im Inserat und im Exposé den aktuellen Rechtsstand nennen, damit Interessenten nicht mit falschen Kosten rechnen.

  • Staatliche Förderung für eine neue Heizung gibt es weiterhin – ein Austausch bleibt eine Option, aber keine Pflicht.

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Weiterführende Informationen: Gebäudemodernisierungsgesetz: Was die Reform für Verkäufer bedeutet

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Jonas Nonnenprediger, Immobilienmakler in Schwerin

ÜBER JONAS NONNENPREDIGER

Immobilienverkauf & Immobilienbewertung

Jonas Nonnenprediger ist Immobilienmakler und Immobilienbewerter in Schwerin und geprüfter Immobilienfachwirt (SGD). Er begleitet Eigentümer zwischen Wismar und Wittenberge beim Verkauf und bei der Bewertung von Häusern, Wohnungen und Grundstücken und hat über 200 Immobilien vermittelt.

Pressekontakt: 0385 48079820 · kontakt@immobilien-nonnenprediger.de

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