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Das Wichtigste in Kürze
Die Übergabe findet statt, sobald Sie den Kaufpreis vollständig bezahlt haben.
Käufer, Verkäufer und ich treffen uns vor Ort und gehen gemeinsam durch die Immobilie.
Zählerstände, Schlüssel und Unterlagen halte ich in einem Übergabeprotokoll fest.
Danach melden Sie Strom, Gas, Wasser und Ihren neuen Wohnsitz an.
Der Tag der Übergabe
Sobald Sie den vollständigen Kaufpreis an den Verkäufer gezahlt haben und der Zahlungseingang bestätigt ist, organisiere ich die Schlüsselübergabe. Dazu treffen sich Käufer, Verkäufer und ich vor Ort. Gemeinsam gehen wir durch alle Räume, prüfen den vereinbarten Zustand und lesen die Zählerstände ab. Planen Sie dafür etwa eine Stunde ein.
Was Sie bei der Übergabe erhalten
alle Schlüssel, Transponder und Fernbedienungen, zum Beispiel für Haustür, Garage und Briefkasten
Bedienungsanleitungen und Garantienachweise für Heizung und Geräte
Wartungsnachweise, etwa für die Heizungsanlage
Unterlagen zu früheren Modernisierungen, soweit vorhanden
bei Eigentumswohnungen die Kontaktdaten der Hausverwaltung
Das Übergabeprotokoll
Über die Übergabe führe ich ein Protokoll, das anschließend beide Seiten erhalten. Darin stehen die Zählerstände von Strom, Gas und Wasser, die Anzahl der übergebenen Schlüssel und Besonderheiten zum Zustand der Immobilie. So gibt es später keine Unklarheiten.
Anmeldungen nach der Übergabe
Aus dem Übergabeprotokoll ergibt sich, was Sie für die Immobilie anmelden müssen. Am besten gehen Sie die Liste in den ersten Tagen durch:
Strom und Gas: Anmeldung beim Versorger mit den Zählerständen aus dem Protokoll
Wasser und Abwasser: je nach Gemeinde beim Zweckverband oder den Stadtwerken
Wohngebäudeversicherung: Die bestehende Versicherung geht auf Sie über. Sie können sie innerhalb eines Monats nach Ihrer Eintragung im Grundbuch kündigen und zu einem eigenen Vertrag wechseln.
Grundsteuer und Abfall: Die Bescheide erhalten Sie nach dem Eigentümerwechsel von der Gemeinde bzw. dem Landkreis.
Internet und Telefon: am besten frühzeitig beauftragen
Wohnsitz: Ummeldung beim Bürgerbüro innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug
Oft tauchen nach der Übergabe noch Fragen auf. Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch nach dem Kauf mit Rat und Tat zur Seite.
Häufige Fragen zur Übergabe
Kann ich die Immobilie vor der Übergabe noch einmal betreten?
Ja, nach Absprache mit dem Verkäufer, zum Beispiel zum Ausmessen oder für Angebote von Handwerkern. Solche Termine stimme ich gern für Sie ab.
Was passiert, wenn bei der Übergabe etwas nicht stimmt?
Wir halten es im Übergabeprotokoll fest und klären es direkt mit dem Verkäufer. Maßgeblich ist der Zustand, der im Kaufvertrag vereinbart wurde.
Ab wann bin ich Eigentümer?
Mit der Übergabe gehen Besitz, Nutzen und Lasten auf Sie über. Sie können die Immobilie also nutzen und tragen ab dann die laufenden Kosten. Rechtlich Eigentümer sind Sie mit der Eintragung im Grundbuch, die meist einige Wochen später erfolgt.
